Gerichtsverhandlung am 10.12.2010 vor dem Landgericht Bremen
Verhandelt wird am 10. Dezember 2010 vor dem Landgericht Bremen die Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bremen gegen die swb, ob es auf einen Widerspruch bei ungültiger Preisanpassungsklausel ankommt oder nicht.
Im Herbst 2009 wurden die Preisanpassungsklauseln der swb für Sondergasvertragskunden vor dem Bundesgerichtshof als unwirksam erklärt (VIII ZR 320/07 (PDF, 125 KB) und VIII ZR 56/08 (PDF, 125 KB)). Zwar hatten damit die Kläger gewonnen, aber für alle Nichtkläger war eine Rückzahlungspflicht der swb juristisch nicht eindeutig geklärt. In der Folge begann die swb eine nervtötende (juristische) Auseinandersetzung mit jedem einzelnen Gaskunden, der nach Auffassung der Verbraucherzentrale völlig zu Recht Geld einbehalten hat bzw. eine entsprechende Forderung gegenüber der swb stellte.
Deshalb hat die Verbraucherzentrale Bundesverband ein neues Verfahren eingeleitet, in dem geprüft werden soll, ob ein Widerspruch überhaupt notwendig ist, wenn die Preisanpassungsklausel ungültig ist und wie ein Widerspruch zu behandeln ist, der sich zunächst gegen die Billigkeit der Preise richtete.
Dass die Kunden, unabhängig davon, ob sie Widerspruch gegen die Preisanpassungsklausel eingelegt haben oder nicht, ihr Geld zurückfordern können, ist durch die Schlappe der EWE, dem Mutterkonzern der swb, vor dem Bundesgerichtshof im Juli 2010 (VIII ZR 246/0
Die Verhandlung im Landgericht Bremen am Freitag, 10.12.2010 um 11.00 Uhr ist öffentlich. Ein Urteil wird an diesem Tag nicht erwartet. Oftmals gibt das Gericht allerdings Hinweise, aus denen sich immerhin eine Tendenz erkennen lässt. Man kann davon ausgehen, dass auch dieses Verfahren durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof gehen wird. Die Verbraucherzentrale wird über den Verlauf der Verhandlung informieren, da das Amtsgericht Bremen bei anhängigen Klagen von Kunden gegen die swb sich an der Rechtsauffassung des übergeordneten Landgerichts Bremen orientieren wird.

