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Wasserpreise: BGH bestätigt Preismissbrauch

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Beitrag Wasserpreise: BGH bestätigt Preismissbrauch 


Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem heute verkündeten Beschluss eine Preissenkungsverfügung der Hessischen Landeskartellbehörde bestätigt, mit der diese den Wasserversorger der Stadt Wetzlar, die enwag Energie und Wassergesellschaft mbH (enwag), im Jahr 2007 verpflichtet hatte, die Wasserpreise um etwa 30% zu senken.

Die enwag beliefert in der Stadt Wetzlar Haushalts- und Kleingewerbekunden mit Trinkwasser. Seit dem 1. Januar 2003 hat sie dafür bei dem typischen Jahresverbrauch eines Einfamilien-Hauses einen Preis von 2,35 €/m3 und bei dem typischen Jahresverbrauch eines Mehrfamilien-Hauses einen Preis von 2,10 €/m3 berechnet. Die Landeskartellbehörde hat diesen Preis mit den Wasserpreisen von 18 anderen Wasserversorgungsunternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet verglichen und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass er um etwa 30% überhöht ist. Mit Verfügung vom 9. Mai 2007 hat sie die enwag zu einer entsprechenden Preissenkung für die Zeit bis zum 31. Dezember 2008 verpflichtet. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat diese Anordnung auf die Beschwerde der enwag als rechtmäßig bestätigt. Die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde der enwag hatte keinen Erfolg.

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der für die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle von Wasserpreisen grundsätzliche Bedeutung zukommt, sind öffentliche Wasserversorger der verschärften kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht nach § 103 Abs. 5, § 22 Abs. 5 GWB idF der Bekanntmachung vom 20. Februar 1990 unterworfen. Diese Vorschriften ermöglichen es der Kartellbehörde, einen Preismissbrauch von Versorgungsunternehmen durch einen Vergleich mit den Preisen gleichartiger Versorgungsunternehmen festzustellen, und legen dem betroffenen Unternehmen auf, seine höheren Preise zu rechtfertigen. Diese Vorschriften sind zwar für Strom- und Gasversorger schon 1999 außer Kraft getreten, gelten aber – wie der Bundesgerichtshof näher begründet hat – entgegen der Auffassung der enwag für die Wasserversorger weiter. Ihr Anwendungsbereich darf, wie in der Entscheidung ferner betont wird, auch nicht dadurch zu sehr eingeschränkt werden, dass an die Feststellung der Gleichartigkeit der Vergleichsunternehmen überhöhte Anforderungen gestellt werden. Ausgehend von diesen Grundsätzen hat die nähere Überprüfung der Preissenkungsverfügung der Hessischen Kartellbehörde keinen Rechtsfehler ergeben. Umstände, die ihre höheren Wasserpreise rechtfertigen könnten, hat die enwag nicht nachgewiesen.

Soweit die Kartellbehörde darüber hinaus – um den betroffenen Kunden die Rückforderung bereits geleisteter Rechnungsbeträge zu erleichtern – die Feststellung ausgesprochen hat, die Wasserpreise der enwag seien schon seit dem 1. Juli 2005 – also bereits vor dem Erlass der Verfügung – entsprechend überhöht gewesen, hatte der Bescheid keinen Bestand. Wie schon die Vorinstanz hat der Bundesgerichtshof angenommen, das geltende Recht ermächtige die Kartellbehörde lediglich zu einem zukunftsgerichteten Einschreiten, nicht aber zu für zurückliegende Abrechnungszeiträume geltenden Maßnahmen.

Beschluss vom 2. Februar 2010 – KVR 66/08

Siehe auch:

BGH: Preisanpassungsklauseln in Gasverträgen sind unzulässig
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Beitrag Wasserpreise in Deutschland 


Zu diesem Urteil gibt es einen interessanten Artikel bei Spielgel Online:

BGH erlaubt scharfe Kontrollen von Wasserpreis-Kartellen

Zitat:

Bundesweite Signalwirkung

"Das ist ein guter Tag für die Wasserkunden in Hessen", sagte eine Sprecherin des dortigen Wirtschaftsministeriums. Das Urteil habe Signalwirkung über Hessen hinaus. Für einen Durchschnittshaushalt mit vier Personen und einem Jahresverbrauch von 150 Kubikmetern bedeute die Preissenkung in Wetzlar eine Ersparnis von etwa 110 Euro pro Jahr. Die Landeskartellbehörde werde weitere Verfahren vorantreiben.

Hessen geht als erstes Bundesland gegen überhöhte Wasserpreise vor. Die Landeskartellbehörde hat bislang gegen neun Versorger Kartellverfahren eingeleitet und in drei Fällen Preissenkungen verfügt. Neben Wetzlar geht es dabei um Unternehmen in Frankfurt und Kassel. Laut Posch sind allein in Hessen etwa eine Million Menschen von den neun laufenden Kartellverfahren betroffen.


Hoffentlich folgen bald auch andere Bundesländer dem Beispiel. In vielen Stätten sind Wasserpreise stark überzogen, ohne dass es Nachvollziehbare Gründe dafür gibt. Niemand weiß, wie die Wasserpreise entstehen, weil die Kalkulation nicht offengelegt wird. Da es sich bei Wasserversorgungsunternehmen um Monopole handelt, gibt es für Verbraucher keine Alternativen.

Hier ist noch eine Tabelle mit Wasserpreisen im Vergleich:

Wasserpreise in Deutschland

Man sieht, dass die Preise pro Kubikmeter Wasser mehr als um den Faktor 2 schwanken. Z.b. 0,88 Euro in Ingolstadt gegen 2,08 Euro in Jena (bei einem Grundpreis von 12,84 Euro!) Wie kann man so einen krassen Unterschied Erklären?
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Beitrag Verbraucherzentrale Bremen zu Wasserpreisen der swb 

Aus der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bremen vom 22.2.2010:

Verbraucherzentrale Bremen hat Folgendes geschrieben:

Jetzt zum eigentlichen Thema: Wasserpreise


Zunächst einmal ist interessant, dass die die swb gegen die Auffassung der Verbraucherzentrale, dass es ziemlich nahe liegt, „… dass die Wasserpreise auch überhöht sind“ nichts einzuwenden hat. Vielleicht auch, weil das Landgericht Bremen festgestellt hat, dass es zumindest nicht abwegig ist, „die Billigkeit der Wasserpreisbestimmung anzuzweifeln. Wenn im Nachbarkreis Cuxhaven das Wasser pro m³ EUR 0,85 kostet“ und die swb „für dieselbe Mengeneinheit EUR 1,97 fordert, stellt sich die Frage, wie sich dieser auffällige Preisunterschied erklärt.“

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem am 2. Februar 2010 verkündeten Beschluss eine Preissenkungsverfügung der Hessischen Landeskartellbehörde bestätigt, mit der diese den Wasserversorger der Stadt Wetzlar im Jahr 2007 verpflichtet hatte, die Wasserpreise um etwa 30% zu senken.

Wasserpreise der swb mehr als doppelt so hoch wie im Umland


Dieses Urteil hat die Verbraucherzentrale Bremen zum Anlass genommen, um beim Landeskartellamt Bremen nachzufragen, ob eigentlich die Wasserpreise der swb schon einmal überprüft worden sind.

Diese Frage liegt nahe, vor allem wenn man sich einmal die Wasserpreise im Umland ansieht. So kostet ein m³ kostbares Wasser von der swb in Bremerhaven 1,97 Euro; in Loxstedt und Schiffdort (beide Gemeinden grenzen direkt an Bremerhaven) dagegen kostet ein m³ Wasser 0,80 Euro; d.h. in Bremerhaven – im übrigen auch in Bremen – ist das Wasser der swb mehr als doppelt so teuer. Und keiner weiß warum. Auch im bundesweiten Vergleich ist die swb nicht gerade top: Bei einem Verbrauch von 180 m³ kostet das Wasser in Bremen 385,92 Euro, in Augsburg dagegen 291,60 Euro und in Loxstedt 182,52 Euro.

Wasserpreise: Kalkulation offenlegen


Derzeit weiß niemand, welcher Wasserpreis „fair“ ist, weil niemand die Kalkulation kennt; keiner weiß, wie sich der Wasserpreis zusammensetzt – außer der swb. Deshalb gilt auch hier: die swb muss die Kalkulation offenlegen, weil sie das Monopol hat.
Die Verbraucherzentrale wird auch weiter darum kämpfen, Licht in das Dunkel zu bringen.



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