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Wer kennt infoscore Forderungsmanagement GmbH ???

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Hier noch einige Urteile zum Thema Inkassokosten

Eine erfolgreich durchgezogene Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren eines ext IBs konnte ich in den Urteilsdatenbanken nicht zu finden

AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11 Das Gericht schließt sich den vom OLG Dresden, a.a.O., angeführten Argumenten an, nach denen Inkassokosten im Regelfall nicht auf den Schuldner umgelegt werden können........Diesen grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwand für die Einziehung einer eigenen Rechnung hat die Klägerin vorliegend ausgelagert, indem sie vorliegend wenige Tage nach Eintritt des Verzugs mit der letzten Rechnung vom 06.05.2010 und nach nur einer Mahnung ein Inkassobüro mit der Beitreibung beauftragt hat. Ihr stand selbstverständlich frei so zu verfahren. Jedoch kann sie die damit verbundenen Kosten nicht auf den Schuldner umlegen, weil es sich gerade um Kosten des grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwands handelt.

AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10 Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln indes grundsätzlich nicht erstattungsfähig .

AG Rendsburg 11 C 801/99

Dieses Gericht hat Inkassokosten wegen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht abgesprochen. Zitierung Palandt/Heinrichs, 58. Aufl. wörtlich



AG Bad Liebenwerda 13 C 282/04

Das AG Bad Liebenwerda hat unter Hinweis auf die Kommentierung bei Palandt-Heinrichs 61. Aufl. zu § 286 RN 9 die Erstattung von Inkassokosten abgelehnt



AG Hohenschönhausen 10 C 293/98

Dieses Gericht hat Inkassokosten wegen Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht abgewiesen. Durch die Inanspruchnahme eines Inkassobüros würden im Falle eines streitigen Verfahrens doppelte Kosten entstehen.



AG Remscheid 8 C 373/00

Dieses Gericht hat Inkassokosten wegen Verletzung der Schadensminderungspflicht abgesprochen, obwohl der Schuldner nach Einschaltung des Inkassounternehmens die Hauptforderung in voller Höhe an das Inkassounternehmen gezahlt hat.



AG Vechta 11 C 603/04

Nach AG Vechta kann die Klägerin Inkassokosten nicht geltend machen. Sie sei vollkaufmännisch organisiert und wisse, dass Inkassobüros keine anderen Möglichkeiten zur Durchsetzung einer Forderung haben als sie selbst.



AG Altenkirchen 71 C 419/05

Nach AG Altenkirchen widerspricht die Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens regelmäßig der Schadensminderungspflicht eines Gläubigers. Inkassokosten würden keinen ersatzfähigen Verzugsschaden darstellen, sondern übermäßige Kosten, die vom Gläubiger selbst zu tragen sind.



AG Lemgo Teil-VU u. Schlussurteil 28.09.2007

Das AG Lemgo hält unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung Inkassokosten wegen Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht für nicht erstattungsfähig. Für den Zeitaufwand des Gläubigers bei der außergerichtlichen Forderungsabwicklung besehe keine Ersatzpflicht. Anwaltliche Tätigkeit sei nicht mit der eines Inkassobüros vergleichbar



LG Ulm 6 O 219/00

Inkassokosten sind nicht erstattungsfähig, da der Gläubiger nach mehreren erfolglosen Mahnungen und Telefonaten nicht mehr davon habe ausgehen können, dass der Schuldner nach Aufforderung durch ein Inkassobüro zahlen werde.



AG Eisleben 21 C 148/99

Ersatz von Inkassokosten wegen Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht abgewiesen.

Das Überwachen von Zahlungsfristen und Übersendung von Mahnungen sei einfachste kaufmännische Tätigkeit und in einem entsprechend eingerichteten Betrieb - der Gläubiger ist Sollkaufmann - ohne weiteres ordnungsgemäß abzuwickeln.



AG Grimma / Zwgst. Wurzen 7 C 063503/Dr.

Die Inanspruchnahme eines Inkassobüros vor der gerichtlichen Geltendmachung stellt einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers dar



AG Stade 64 C 107/98

Der Gläubiger habe nicht damit rechnen können, dass allein die Einschaltung eines Inkassobüros den Schuldner zur Zahlung veranlassen würde. Es sei nicht erkennbar, worauf sich die Hoffnung des Gläubigers auf erfolgreiche Forderungsrealiserung stütze.



AG Schwarzenbeck 2 C 346/06/

Dieses Gericht erachtet Inkassokosten als keinen ersatzfähigen Schaden gem. §§ 249 ff. BGB



AG Bremen 25 C 141/02

...Inkassokosten den beim Inkassoinstitut angefallenen Zeit- und Personalaufwand abdecken sollen, seien sie nach ständiger Rechtsprechung des BGH nicht erstattungsfähig. Ein Geschädigter könne regelmäßig seinen durch die außergerichtliche Tätigkeit verursachten Zeitaufwand zur Wahrung seines Entschädigungsanspruches nicht ersetzt verlangen...



AG Fürstenwalde 13 C 300/2000

Dieses Gericht spricht unter Berufung auf OLG Dresden einem Gläubiger, der ein Unternehmen ist, den Ersatz von Inkassokosten ab, soweit nachträglich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss.



AG Charlottenburg 206 C 184/02

Dieses Gericht hat die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten verneint. Der Kläger habe nicht erwarten können, dass der Beklagte auf eine Mahnung des Inkassoinstituts eher reagieren würde als auf Mahnungen des Klägers selbst. Zur Beitreibung der Forderung hätte er nach erfolglosen Mahnungen sogleich das gerichtliche Mahnverfahren betreiben können, wodurch zusätzliche Kosten vermieden worden wären.



AG Waren (Müritz) 2 C 59/02/Hoppe

Dieses Gericht hat Inkassokosten wegen Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht abgesprochen. Nach vergeblichen Mahnungen des Gläubigers hätte dieser von der Zahlungsunfähigkeit bzw. -unwilligkeit des Schuldners ausgehen müssen. Die Einschaltung eines Inkassobüros sei deshalb überflüssig gewesen.
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Hallo, weisst du denn definitiv um was für eine Forderung es sich geht?
Wenn du dir sicher bist , das es keine Forderung gibt ... dann bezahle auf keinen Fall und verlange einen Nachweis das es diese Forderung überhaupt gibt. Infoscore ist meines Wissens nach ein Inkasso Unternehmen, welches wie alle anderen auch Forderungen von Gläubigern übernimmt, um diese einzutreiben.
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Beitrag Was tun wenn man bezahlt hat und einen Tag später der Inkass 

Hallo in die Runde,

ich wollte bei Euch Mal nachfragen, wie es sich verhält, wenn folgender Fall eintritt:

BVG 40 Euro
Ich hatte ein Zahlungziel von 14 Tagen
Habe nach 16 Tagen bezahlt.
Am 17 Tag wurde von Infoscore ein brief aufgesetzt und abgeschickt.
Brief mit Verzugszinssen und Kontoführungskosten sowie Inkassokosten von insgesamt knapp 40 Euro, kam am 19 Tag bei mir an.

Ich schreib denen ein Fax dass ich doch bereits bezahlt habe und belegte es. Trotzdem bekam ich ein weiteren Brief von denen, dass ich die zusätzlichen Kosten von Infoscore bezahlen solle.

Meien Frage an Euch: Was soll ich tun? Soll ich zahlen oder soll ich mich weigern und eventuell es drauf ankommen lassen? Weil mein Gefühl sagt mir, da ich ja vor deren Brief beazhlt habe eigentlich denen nichts mehr schuldig bin. Wäre der Brief ein Tag vor meine rÜberweisung aufgesetzt worden, wäre dies sicherlich etwas anderes, obwohl ich Inkassokosten + Diverses von 100 % der Hauptforderung extrem hoch empfinde. Aber das ist ein anderes Thema.

Was meint Ihr?
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Beitrag Erhöhtes Beförderungsentgelt: Ist die Forderung zu hoch? 

Hallo,
mir gehts genauso wie Baeker. Ich wurde in der S-Bahn kontrolliert und hatte kein Ticket. Die Begleichung der 40 Euro ist irgendwie untergegangen (ich dachte, ich hätte es schon überwiesen, aber jetzt festgestellt, dass ich das verschludert habe...)
Gestern bekam ich eine Zahlungsaufforderung von infoscore Forderungsmanegment.

Hauptforderung: erhöhtes Befoerderungsentgelt: 40,00€
Verzugszinesn vom 19.3.2010 bis 27.4.2012: 0,23€
Bisherige Mahnauslagen: 5,00€
Inkassokosten: 32,00€
Kontoführungskosten: 9,85€
-----------------------------------------------------------------
Gesamtforderung: 90,08€

Klar ist, dass ich die 40 Euro begleichen muss. Aber 90 Euro erscheint mir doch für eine erste Mahnung etwas viel. Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben, zu der rechtlichen Situation. Sind die Inkassokosten zu hoch? Kann ich hierbei kürzen, bei meiner Überweisung? Und wieviel?

Wäre sehr dankbar über Hilfe hierzu.

Beste Grüße, Cecil
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Bei mir geht es auch um diese 40,00 € Streitwert und Haas & Kollegen hat gerade die Klagebegründung ans Gericht geschickt. Allerdings habe ich den Spieß umgedreht, weil ich diese Bettelbriefe von Hass & Konsorten nicht mehr bekommen wollte. Nachdem diese Zahlungserinnerungen mit Fristverlängerungen von Haas & Kollegen bei mir angekommen sind habe ich selber an das Mahngericht den Antrag auf Abgabe an das zuständige Gericht gestellt. Jetzt mussten die diese Frist einhalten, haben sie auch, und nun wird ein Richter darüber entscheiden.

@DianaBehrens
Danke für diese Urteile... werde diese mir mal in Ruhe anschauen.
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daniel74 hat Folgendes geschrieben:
Infoscore ist meines Wissens nach ein Inkasso Unternehmen, welches wie alle anderen auch Forderungen von Gläubigern übernimmt, um diese einzutreiben.


Infoscore ist schon beim Datenschutz Baden-Württemberg bekannt. Mir wurde dies vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg mitgeteilt:

"Wir empfehlen Ihnen ferner, mit einem Selbstauskunftsersuchen an die Firma Infoscore Consumer Data GmbH in 76532 Baden-Baden, ... (Adresse, kann man bei google herausfinden), heranzutreten und um Mitteilung zu bitten, was dort über Sie gespeichert ist. Erfahrungsgemäß unterrichtet die Firma Infoscore Forderungsmanagement GmbH diese Auskunftei über bei ihr anhängigen Betreibungsverfahren. Das von Ihnen angesprochene Verfahren darf aber dort nicht gespeichert sein, da Sie die Forderung bestritten haben."

Für mich schaut das schon sehr unseriös aus. Vor allem weil dort meine Daten gespeichert wurden, nachdem Infoscore ihre Anfrage dort gestellt hat.
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Beitrag Re: Wie man die Infoscore-Abzocke stoppt 

Wahl-Berliner hat Folgendes geschrieben:
Wer sind sie, diese Infoscore-Leute, die gut leben von denen, die sich leicht beeindrucken lassen? Zur Zeit (Juli 2011): Wolfgang Spitz, Hans-Joachim Hemmerich, Volker Bönhoft, Frank Kebsch, Tomas Tokarz, Michael Weinreich.


Glaube ich nicht wirklich, da halten noch viel mehr ihre Hände auf. Zum Beispiel beim Partner von denen, Hass & Konsorten, haben im April 2009 ca. 40 Juristen und 90 Sachbearbeiter täglich 100'te computergenerierte Bettelbriefe losgeschickt... jetzt 2012 werden es ein wenig mehr sein welche die täglich wegschicken. Es scheint ein echt tolles Geschäft zu sein und es stimmt die leben nicht schlecht davon.
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Beitrag Ist man denn verpflichtet die Inkassokosten zu bezahlen? 

Ich habe denen jetzt die 40 € überwiesen, ohne die restlichen Kosten (nachdem ich auch keine Mahnung zuvor bekommen hatte). Kann mir jemand sagen, ob ich denn verpflichtet wäre, die Inkassokosten zu zahlen? Oder ist das eine Grauzone, zu der jedes Gericht anders entscheidet?

Würd mich freuen, wenn sich jemand meldet.
Beste Grüße, cecil
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Beitrag Re: Ist man denn verpflichtet die Inkassokosten zu bezahlen? 

cecil hat Folgendes geschrieben:
Ich habe denen jetzt die 40 € überwiesen, ohne die restlichen Kosten (nachdem ich auch keine Mahnung zuvor bekommen hatte). Kann mir jemand sagen, ob ich denn verpflichtet wäre, die Inkassokosten zu zahlen?

Glaube es kommt darauf an ob Du in Verzug mit Deiner Zahlung bist, dann wirst Du diese Kosten auch zahlen müssen. Diese Inkassokosten brauchst Du nicht zahlen, wenn der Gläubiger wissen müsste das auch bei Inkasso nicht gezahlt wird. Da Du jetzt gezahlt hast, nachdem ein Inkassounternehmen geschrieben hat, wirst Du wahrscheinlich diese Inkassokosten auch tragen müssen. Es wird auch, wie so oft, auf den Einzelfall ankommen. Ich kann aber auch falsch liegen.
cecil hat Folgendes geschrieben:
Oder ist das eine Grauzone, zu der jedes Gericht anders entscheidet?

Es gibt Gerichte die halt so oder so entscheiden (es kommt immer auf den Vortrag an), da müsste man genau die schriftliche Urteilsbegründungen von jeder Entscheidung kennen. Da lese ich mich erst ein, vorrausgesetzt wenn ich einige im Netz finden werde. Ansonsten einige Gerichtsurteile dazu stehen weiter oben.

Grüße Mathias

Diese Urteile werden von Hass & Pappenheimer angegeben, wo Inkassokosten erstattungsfähig sind:

OLG Koblenz v. 29.03.1984 - Az.: 9 U 499/83
OLG Saarbrücken v. 13.07.1984 - Az.: 4 U 196/82
OLG München v. 24.09.1987 - Az.: 19 U 2071/87
OLG Oldenburg v. 27.02.1989 - Az.: 9 U 101/88
OLG Frankfurt v. 14.11.1989 - Az.: 11 U 14/89
OLG Koblenz v. 10.03.1993 - Az.: 1 U 708/91

Allerdings habe ich mir diese Urteile noch nicht angeschaut! Vielleicht kann jemand hier etwas darüber sagen?
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Danke Mathias!
...die Frage ist jetzt, ob ich dann doch den Rest auch noch überweise (ja, ich bin im Verzug mit der Überweisung der 40€, habe jetzt - also ca. 2 Monate später - eben nur 40 € und nicht die angefragten 90€ inkl Inkasso überweisen), oder ob ich in Kauf nehme, dass die nächste Mahnung gleich nochmal viel höher sein wird.. Bzw diese dann wieder ignoriere und hoffe, dass sie mich nicht anklagen...
Schwierig. Tipps?
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cecil hat Folgendes geschrieben:
Danke Mathias!
...die Frage ist jetzt, ob ich dann doch den Rest auch noch überweise (ja, ich bin im Verzug mit der Überweisung der 40€, habe jetzt - also ca. 2 Monate später - eben nur 40 € und nicht die angefragten 90€ inkl Inkasso überweisen), oder ob ich in Kauf nehme, dass die nächste Mahnung gleich nochmal viel höher sein wird.. Bzw diese dann wieder ignoriere und hoffe, dass sie mich nicht anklagen...
Schwierig. Tipps?


Kann ich nicht sagen ob Du diese insgesamt 90,39 € (jedenfalls wollen die soviel von mir haben), also den Rest zahlen sollst. Es kann sein das die Inkassogebühren zu hoch sind oder der Gläubiger die Kontoführungsgebühr nicht ansetzen darf. Doch das sind Fragen wo ich nicht weiterhelfen kann. Da kann denke ich nur noch ein Anwalt weiterhelfen. Ich werde es sehen, wenn das Gericht entschieden hat. Doch auch wenn ich gewinnen sollte, was unklar ist, wird es auf den Einzelfall ankommen. Als ich kontrolliert wurde sagte der Kontrolleur nach 30 Sekunden "Die Kontrolle ist vorbei, Ausweis...", ich gab ihm meinen Ausweis... weil ich nicht wollte das die Bundespolizei geholt wird und nach ca. 1 1/2 Minuten fand ich meine Monatskarte, zeigte diese vor. Doch das interessierte diesen Kontrolleur nicht wirklich, denn er sagte wieder "Die Kontrolle ist vorbei" und tippte weiter irgendwas in sein Gerät ein. Die Bahn hat sich mittlerweile 2 Versionen ausgedacht wie das so abgelaufen sein soll, beide zwar gelogen, aber nützt mir nicht viel, weil kein anderer Zeuge dabei war. Die zwei Schriftstücke welche dem Gericht von der Bahn bzw. von deren Rechtsanwalt Hass & Konsorten vorgelegt wurden sind auch gefälscht und jetzt muss ein Richter entscheiden. Und ich habe keine Ahnung wie das ausgeht, aber eins weiß ich bei mir werden die keine Inkassogebühren zugesprochen bekommen... so sinkt der Streitwert (der liegt ohnehin nur bei 40 bzw. 45 €) und es lohnt sich nicht mehr wirklich für die Gebrüder Hass & Konsorten (hoffe ich jedenfalls). Aber ich habe eine Rechtsschutzversicherung und kann es mir leisten das ganze durchzuziehen, egal und wenn meine Versicherung mich hinterher rausschmeißt.

In der Klageschrift wollen die jetzt nur noch: 40,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit dem xx.xx.xxxx sowie 49,85 € (5,00 € Mahngebühren + 44,85 € Inkassogebühren = Kontoführungsgebühr + Inkassokosten) vorgerichtliche Mahnausgaben. Und der Verlierer müsste dann noch die Kosten für den Rechtsstreit tragen bzw. es wird geteilt je nachdem wie es ausgeht.

Das wird Dir wahrscheinlich auch nicht weiterhelfen?

Zitat:
Zitat aus: Über den Umgang mit Schuldnern - Peter David (Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG - 18. neu bearbeitete Auflage 2008)
Seite 43 - 44

Die Einschaltung eines Inkassobüros erscheint nach der Rechtsprechung18 jedoch dann nicht gerechtfertigt, wenn der Schuldner gegen die Forderung Einwendungen – etwa in der Vorkorrespondenz – erhoben hat, wenn also der Gläubiger im Zeitpunkt der Auftragserteilung an das Inkassobüro nicht erwarten durfte, dass die Forderung ohne Inanspruchnahme des Gerichts beigetrieben werden könne. Die Folge davon ist, dass der Schuldner dem Gläubiger in diesem Fall die Inkassokosten nicht zu ersetzen hat. …
Generell gilt, dass Kosten eines Inkassobüros im Hinblick auf die Pflicht des Gläubigers aus § 254 BGB, den Schaden so gering wie möglich zu halten, auch bei Bagatellforderungen lediglich bis zur Höhe von Rechtsanwaltskosten zu erstatten sind20.

18 OLG Nürnberg in MDR 1973, 671; OLG Saarbrücken Urteil v. 13.07.1984 – Az.: 4 U 196/82
20 OLG Köln in OLGZ 1972, 411 = Rpfleger 1972, 233; Strohm in BB 1965, 1298; Schmidt in Rpfleger 1970, 82

Anerkannte Inkassogebühren aus der Rechtssprechung
 LG Kiel, Urteil v. 07.12.2006 – 13 O 107/06; 1,0 (einer Anwaltsgebühr entsprechend)
 LG Frankfurt/Main, VU v. 12.07.2006 – 2 O 34/06; 1,3
 AG Meißen, Urteil v. 25.01.2007 – 3 C 1069/06; 1,3
 AG Biberach, VU v. 01.03.2006 – 7 C 114/06; 1,5
 AG Bad Oeynhausen, VU v. 17.01.2007 – 24 nC 374/06; 0,8
 AG Anklam, Urteil v. 12.10.2006 – 7 C 177/06; 0,65
 AG Bocholt, Urteil v. 02.01.2006 – 11 C 370/06; 1,5
 AG Eutin, Urteil v. 26.07.2006 – 21 C 100/05; 1,6
 AG Hamburg-Blankensee, Urteil v. 03.05.2006 – 508 C 437/05; 1,5
 AG Memmingen, VU v. 14.09.2006 – 11 C 1189/06; 1,5

Verschiedene Gerichte erkennen keine Inkassogebühren als Verzugsschaden an, weil der Gläubiger durch die Beauftragung des Inkassounternehmens gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht (§254 Abs. 2 BGB) verstoßen habe. Er habe davon ausgehen können, dass die Forderung ohne Einschaltung von Gericht oder Rechtsanwalt nicht beitreibbar sei.

Inkassokosten werden nicht anerkannt von:
 LG Essen, Beschluss v. 28.08.2006 – Az.: 13 S 65/06
 AG Essen, Urteil v. 08.12.2006 – Az.: 13 C 285/06
 AG Gelsenkirchen-Buer, Urteil v. 08.01.2007 – Az.: 28 C 387/06
 AG Soltau, Urteil v. 22.08.2006 – Az.: 4 C 589/06
 AG Plön, Urteil v. 26.04.2006 – Az.: 2 C 1376/06

Quelle: http://books.google.de/books?id=AjEmXxHT5U4C&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false



Zuletzt bearbeitet von so_ap_2000 am Do Apr 26, 2012 23:41, insgesamt einmal bearbeitet
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cecil hat Folgendes geschrieben:
Danke Mathias!
...die Frage ist jetzt, ob ich dann doch den Rest auch noch überweise


Also nach dem Posting von Seite 1 und Seite 3 (beide von DianaBehrens), würde ich sagen "Nein" nicht den Rest überweisen. Aber ich bin kein Anwalt und habe keine Ahnung ob dies so richtig ist.
Und wenn geklagt wird kann man nicht vorher wissen wie der Richter entscheiden wird, hoffen kann man aber das man gewinnt... das ist halt das Prozessrisiko (glaub so nennt man das).
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Ah ok. Wow, komplex. Viel Glück dir auf alle Fälle!
Ich warte jetzt einfach mal ab. Ein befreundeter Anwalt gab mir auch den Tipp, nur die 40€ zu überweisen. Die Frage ist, ob die es bei den geringen Beträgen auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wollen (ich habe allerdings keine Rechtschutzversicherung)
Viele Grüße, cecil
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cecil hat Folgendes geschrieben:
Ah ok. Wow, komplex. Viel Glück dir auf alle Fälle!
Ich warte jetzt einfach mal ab. Ein befreundeter Anwalt gab mir auch den Tipp, nur die 40€ zu überweisen. Die Frage ist, ob die es bei den geringen Beträgen auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wollen (ich habe allerdings keine Rechtschutzversicherung)
Viele Grüße, cecil


Denke dieser Anwalt hat dies ganz gut eingeschätzt. Bei der Überweisung sollte man aber, was ich so gehört habe, darauf hinweisen das dies nur für die Hauptforderung ist, sonst denken die noch es ist eine Teilzahlung und Anerkennung dieser Forderung. Frag mal Deinen Anwalt danach. Manchmal versuchen sie es und klagen, aber oft lassen die es sein weil es sich nicht lohnt... man sollte sich nicht darauf verlassen. Das ist halt die Frage ob die Inkassokosten draufgeschlagen werden dürfen oder nicht, wenn nicht wird sich so eine Klage nicht lohnen... die würden ja sonst verlieren und ihr Mandant darf dann die Kosten tragen und dann auch noch die von Deinem Anwalt. Wenn es sich lohnt, aber auch wenn es sich nicht lohnt, wirst Du auf alle Fälle von RA Haas & Kollegen noch Post bekommen mit vielen Bettelbriefen (Zahlungsaufforderungen + ständige Fristverlängerungen), ein Mahnbescheid wird dann bestimmt auch bei Dir eintreffen.

Aber irgendwie wollen die für Inkasso 90.39 €, für Mahnbescheid 143,42 €, dann aber bei der Klage wird viel weniger verlangt (89,85 € + Verzugzinsen) da wird genausoviel verlangt wie das Inkassobüro vorher wollte. Beim Mahnbescheid rechnen RA Haas & Kollegen Rechtsanwaltskosten + Inkassokosten, weil dies kein Richter überprüfen wird, aber bei der Klage wollen sie auf einmal keine Rechtsanwaltskosten zusätzlich mehr haben... Ja ich kann da Glück gebrauchen, vielen Dank. Ich werde berichten wie es ausgegangen ist, aber vorher düse ich Richtung USA... dort wird man nicht so leicht über den Tisch gezogen wie es hierzulande die Bahn und andere dürfen.
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...da steht mir dann ja noch was bevor, zwecks Bittbriefe, usw. Ich ignorier einfach mal alles. Und hoffe, dass ich Glück habe und sie nicht klagen. Dir viel Spass in den USA derweil, cecil


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