Hallo liebe Leute,
nachdem ich von der Verbraucherzentrale Bremen schon einige gute Tipps bekommen habe, habe ich mich nun auch hier im Forum angemeldet. Und zwar wegen folgender Frage:
Ich habe seit einigen Jahren immer Widerspruch gegen die Gaspreise der swb und natürlich auch gegen die jährlichen Abrechnungen eingelegt. Da ich die monatlichen Abschläge selber überweise, brauchte ich diese auch nur zu kürzen. Genau wie die jährlichen Nachzahlungsforderungen aufgrund der unverschämten Preise.
Dieses Jahr jedoch suche ich vergeblich nach der Empfehlung dafür auf der Homepage der Verbraucherzentrale Bremen. In den vergangenen Jahren waren dort ja regelmäßig Musterbriefe und Tipps zu finden, um den Widerspruch rechtlich wirksam einlegen zu können.
Ich würde gerne wissen, ob auch dieses Jahr noch nach dem jüngsten Gerichtsurteil dazu geraten wird, die Nachzahlung und die neuen Abschlagsbeträge zu kürzen. Mir ist gerade nämlich mal wieder eine wirklich unverschämte Jahresabrechnung ins Haus geflattert.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

