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Nachricht |
Linus
Anmeldedatum: 17.07.2008
Beiträge: 1
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Widerspruch!? Thema SWB
Hallo,
ich bin auch ein SWB Kunde der sich über den neuen Preisanstieg sehr ärgert. Ich würde nun gerne etwas dagegen unternehmen. Da hört ich von der verbraucherzentrale, dass man einen Widerspruch einlegen sollte. Nun habe ich dazu ein paar Fragen da ich dieses noch nie getan habe.
1. Was bewirkt der/ ein widerspruch?
2. Wo geht das hin? (Gericht usw)
3. Kann ich ohne bedenken einen widerspruch einlegen und muss nix befürchten
4. Wie ist der weitere werdegang eines widerspruches
Ich habe etwas bedenken "angst" das man vorm Gericht oder so landet.
Bitte um etwas erläuterung.
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| Do Jul 17, 2008 22:29 |
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kh
Site Admin
Anmeldedatum: 19.10.2006
Beiträge: 106
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Alles wissenswerte dazu findest Du auf den Seiten der Verbraucherzentrale.
Hier das Schreiben für den Widerspruch:
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/download/energie/widerspruch-1-sep-08.txt
Hier die neue Pressemitteilung:
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/download/energie/pm-swb-preiserhoehung-2009-09-01.pdf
Dort erfährst Du alles wissenswerte.
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| Fr Jul 18, 2008 08:44 |
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DoubleSlash
Site Admin
Anmeldedatum: 11.03.2007
Beiträge: 1648
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Verschoben in die Rubrik "Heizung".
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| Sa Jul 19, 2008 14:51 |
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JK-Bremen
Anmeldedatum: 17.07.2008
Beiträge: 7
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Hallo Linus,
kann Deine Bedenken schon nachvollziehen und das als Antwort nicht auf Deine Frage eingegangen wird und nur auf die Pressemitteilungen die Du sicher schon gelesen hast hingewiesen wird, beruhigt auch nicht, oder ?
Ich wundere mich schon über die Ruhe der Verbraucher. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Preiserhöhung ist von der SWB auch geschickt gewählt, alle Welt ist im Urlaub.
Wir bleiben drann !!!
Schönen Sonntag noch
JK-Bremen
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| So Jul 20, 2008 13:17 |
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Andreas
Anmeldedatum: 21.03.2007
Beiträge: 236
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Wieso wird darauf nicht eingegangen?
Auf den Seiten wird doch ganz klar aufgelistet, wie man vorgehen muss und welche Risiken bestehen.
So muss man beispielsweise nicht befürchten, dass die SWB die Versorgung einstellen.
Man sollte das zurückbehaltene Geld auch nicht verjubeln sondern als Rückstellung aufbewahren.
Sollten die masslosen Ehöhungen der SWB am Ende rechtens sein, muss man diese Rückstellungen an die SWB zahlen.
Welche Fragen bleiben da bitte noch offen?
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| Mo Jul 21, 2008 09:41 |
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JK-Bremen
Anmeldedatum: 17.07.2008
Beiträge: 7
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Hallo Andreas,
also mir fehlt schon eine Aussage dazu, was passiert bei der nächsten Jahresrechnung. Bis dahin behalte ich meine alten Abschlagzahlungen bei. Dann legt die SWB die neuen Abschläge fest und zieht auch sofort ein, incl. inzwischen aufgelaufener Nachforderung. Wie gehe ich dann am besten vor ?
Gruß JK-Bremen
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| Mo Jul 21, 2008 18:47 |
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DoubleSlash
Site Admin
Anmeldedatum: 11.03.2007
Beiträge: 1648
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Zitat:
Dann legt die SWB die neuen Abschläge fest und zieht auch sofort ein, incl. inzwischen aufgelaufener Nachforderung. Wie gehe ich dann am besten vor?
Ich würde die Einzugsermächtigung widerrufen und die Abschläge selber überweisen.
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| Mo Jul 21, 2008 19:20 |
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Rebell
Anmeldedatum: 28.11.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Bremen
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Gaspreisauseinandersetzung und offene Forderungen
Hallo,
auch ich gehöre zu den Kunden der swb die dem Rat der Verbraucherzentrale gefolgt sind, jedes Jahr brav Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung eingelegt haben. Auch wurde die Abschlagszahlung für Gas von mir reduziert. Nun bekomme ich am 24.11.08 einen "Drohbrief" in dem mir angekündigt wird, wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen zahle würde man "...den zuständigen Netzbetreiber mit der Unterbrechung Ihrer Energie- und Trinkwasserversorgung beauftragen."
Also das grenzt für mich ja schon an Erpressung und Nötigung!
Wie seht Ihr das, was kann man da tun?
_________________ Viele Grüße
REBELL
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| Fr Nov 28, 2008 10:52 |
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JK-Bremen
Anmeldedatum: 17.07.2008
Beiträge: 7
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Hallo Rebell,
genau so wie es Dir ergangen ist, stelle ich es mir vor. Die großen drohen gleich mit der Keule und der Verbraucher steht ziemlich alleine dum da. Bin ich ja gespannt wie es weiter geht, berichte bitte.
Aber ich glaube, beim Gas gibt es in Bremen bald eine vernünftige Alternative: http://www.benergie.de/strom/strom.htm
Schönen Advent noch, JK-Bremen
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| So Nov 30, 2008 13:30 |
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Rebell
Anmeldedatum: 28.11.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Bremen
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Gerichttermin in Sachen swb
Hallo,
habe jetzt eine Sperrandrohung erhalten, für Gas, Strom, Trinkwasser.
Obwohl nur Gasrechnung gekürzt wurde, Strom und Wasser wurde immer vollständig bezahlt.
Habe heute einstweilige Verfügung beantragt.
Am 05.02.2009 ist Verhandlung im Amtsgericht Bremen.
_________________ Viele Grüße
REBELL
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| Fr Jan 30, 2009 12:14 |
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DoubleSlash
Site Admin
Anmeldedatum: 11.03.2007
Beiträge: 1648
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@Rebell: aus meiner Sicht stehen die Chancen für Dich sehr gut, weil so eine Androhung unzulässig ist. Ein Verbraucher hat bereits eine einstweilige Verfügung gegen die swb erwirkt:
Zitat:
Der erste „Überkürzer“ hat sich nun vor Gericht (Amtsgericht Bremen 25 C 0018/09) im Eilverfahren gewehrt. Die Reaktion der swb: Die Sperre wird nicht durchgeführt. Die Angelegenheit ist erledigt. Die swb hat die Kosten für das Verfahren im Termin am 22.01.08 anerkannt. Die Sinnhaftigkeit dieses Handelns erschließt sich der Verbraucherzentrale nicht. Diese unnötigen Kosten werden nun den Gaspreisen aufgeschlagen und müssen von allen Kunden getragen werden.
Quelle: Verbraucherzentrale Bremen
Es wäre interessant, wie es bei Dir ausgeht. Wenn Du die Verfügung hast, wäre es nett, wenn Du den Text ins Forum reinstellst (alle persönlichen Daten wie Namen und Adressen vorher schwärzen!) Das würde vielleicht anderen Verbrauchern mehr Mut geben, sich gegen willkürliche Preiserhöhungen und Sperren zu wehren.
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| Fr Jan 30, 2009 15:41 |
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mikka_vbz
Anmeldedatum: 01.07.2009
Beiträge: 1
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Wann einstweilige Verfügung beantragen
Hallo,
habe mit Interesse diesen Beitrag verfolgt.
Bei mir ist es so, das jetzt eine letzte Frist eingeräumt wurde, bis "...den zuständigen Netzbetreiber mit der Unterbrechung Ihrer Energie- und Trinkwasserversorgung beauftragen."
Nun ist das schon die 2. Fristverlängerung gewesen.
Eine Androhung einer Sperre mit Datum wurde noch nicht erwähnt.
Nun zu meiner Frage:
Muss ich micht jetzt schon um eine einstweilige Verfügung kümmern, oder kommt noch ein weiterer Brief der SWB.
Vielleicht kann ja jemand mal aus eigener Erfahrung berichten.
Die Widersprüche wurden mit Kalkulationen der Verbraucherzentrale eingelegt, also gehe ich davon aus, das die Beträge, denen widerspochen wurde richtig sind.
Hoffe auf Tipps aus dem Forum.
Gruß: mikka
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| Mi Jul 01, 2009 12:05 |
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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr Mai 18, 2012 17:59 | Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
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