Ekelig sind die Nachrichten, die über
vergammeltes Fleisch aus Bayern kommen. Politiker und Behörden streiten mal wieder miteinander, was zu tun ist – mehr Überwachung oder höhere Strafen oder beides auf einmal. Die Verbraucherzentrale Bremen ist der Auffassung, dass – neben einer besser funktionierenden
Lebensmittelüberwachung – die
Veröffentlichung der betroffenen Betriebe und Produkte die wirksamste Methode ist, um Verbraucher vor verdorbener oder ekeliger Ware zu schützen und Ekel-Produzenten das Handwerk zu legen. Sie fordert Minister Seehofer auf, seine entsprechende Ankündigung für das Verbraucherinformationsgesetz, das am 22. September den Bundesrat passieren soll, auch umzusetzen.
Nach Auskunft der Bremer Lebensmittelüberwachung gibt es keine Erkenntnisse darüber, dass Gammelware aus Bayern auch nach Bremen angeliefert wurde, daher werden hier auch keine diesbezüglichen Beprobungen durchgeführt. Doch die Verbraucherzentrale ist skeptisch und empfiehlt den VerbraucherInnen, folgende Hinweise zu beachten:
* Auch wenn die Aussage „Teuer gleich gut und billig gleich schlecht“ nicht immer zutrifft – der Preisdruck auf Erzeuger, Verarbeiter, Groß- und Einzelhandel erhöht grundsätzlich das Risiko krimineller Machenschaften. Daher ist es sinnvoll, beim Einkauf Produkte aus Markenfleischprogrammen zu bevorzugen und auf Billigware zu verzichten.
* Fleisch gehört zu den empfindlichsten Lebensmitteln überhaupt. Die Transportzeiten zwischen Einkauf und Kühlschrank-Lagerung sollten deshalb so kurz wie möglich gehalten werden.
* Fleisch vor der Zubereitung mit allen Sinnen prüfen: Riecht es säuerlich oder gar faulig? Sind ungewöhnliche Verfärbungen zu sehen? Fühlt es sich schleimig an? Wenn eine dieser Fragen bejaht wird, sollte es auf keinen Fall weggeworfen, sondern noch am selben Tag der Lebensmittelüberwachung übergeben und auf Kontrolle gedrängt werden (Bremen: Findorffstr. 101, Bremerhaven: Freiladestr. 1).
* Wer immer noch Wildfleisch der Firma Berger aus Passau eingefroren hat, sollte dies nicht verzehren. Eine Online-Rückrufliste enthält genauere Informationen zu den betroffenen Produkten.
* Bei der Zubereitung von Fleisch die größtmögliche Hygiene walten lassen. Rohes Fleisch ist immer keimbelastet, entsprechend darf es nicht mit anderen Lebensmitteln in Berührung kommen.
* Untersuchungen in jüngster Vergangenheit haben gezeigt, dass auch – eigentlich für den Rohverzehr vorgesehenes –
Hackfleisch mit Salmonellen belastet war. Daher sollte auch dieses Fleisch immer nur gut durchgegart verzehrt werden.
* Das Risiko bei verarbeiteten Fleischprodukten (z.B. mariniertes Fleisch, Döner, bereits gegartes Fleisch, Wurstwaren, Fleischsalate, Pasteten etc.) an Gammelware zu geraten, lässt sich nur schwer einschätzen. Vermutlich ist es höher als bei Frischfleisch – Gammelware lässt sich durch Würzen, Marinieren oder sonstige Weiterverarbeitung relativ leicht verstecken. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, sollte – zumindest zurzeit – auf derartige Produkte verzichten.
* Nach Aussagen der Untersuchungsämter soll es bislang – bei aller Unappetitlichkeit – keine Gesundheitsgefahren geben. Die Keimbelastungen bewegen sich trotz des Verderbs im üblichen Rahmen. Sollte die Eiweißveränderung beispielsweise bei Geflügel so weit fortgeschritten sein, dass sie für den Menschen gefährlich würde, wäre der Gestank bei der Zubereitung unerträglich.
* Über eins muss sich jeder/jede Verbraucher/in im Klaren sein: Gegen kriminelle Machenschaften lässt sich derzeit – ohne dass Namen genannt werden – kaum etwas ausrichten.