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Wohnungsbauprämie für ab 2009 abgeschlossene Bausparverträge

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Beitrag Wohnungsbauprämie für ab 2009 abgeschlossene Bausparverträge 


Staatliche Fehlanreize für junge Bausparer


Ab 2009 soll es für neu abgeschlossene Bausparverträge nur dann noch eine Wohnungsbauprämie geben, wenn das angesparte Guthaben für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet wird. So sah es der Entwurf des Eigenheimrentengesetzes vor. Auf Anregung des Bundesrates will die Regierungskoalition jetzt jedoch eine Ausnahme im Gesetz verankern. Für junge Bausparer, die ihren Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließen, soll die strenge Anbindung an die wohnungswirtschaftliche Verwendung nicht gelten. Sie sollen die Wohnungsbauprämie auch dann erhalten, wenn sie das Guthaben aus ihrem ersten Bausparvertrag für andere Zwecke ausgeben. Auf den ersten Blick scheint das eine freundliche Geste gegenüber jungen Menschen zu sein. Schaut man näher hin, erinnert die geplante Ausnahme jedoch an die Geschichte des Rattenfängers von Hameln.

Im Kern basiert die geplante Ausnahmeregelung auf der Annahme, dass der Abschluss eines Bausparvertrages für junge Menschen grundsätzlich eine sinnvolle und empfehlenswerte Entscheidung sei. Genau das ist aber die Frage. Ihr soll im Folgenden am Beispiel eines klassischen Bauspartarifes einer Landesbausparkasse nachgegangen werden.

Bei diesem Tarif wird zu Beginn eine Abschlussgebühr von einem Prozent fällig. Der Guthabenzins während der Sparphase liegt bei 1,5 Prozent. Angenommen nun, ein junger Bausparer vereinbart eine Bausparsumme von 24.000 Euro und eine monatliche Sparrate von 100 Euro. Angenommen weiterhin, dass er Jahr für Jahr die Wohnungsbauprämie von 45 Euro bekommt und sich nach 15 Jahren dazu entschließt, dass Guthaben einfach auszahlen zu lassen. Inklusive der staatlichen Förderung besitzt er dann ein Guthaben von 20.615 Euro. Bezogen auf seine eigenen Sparleistungen entspricht dies einer Verzinsung von sage und schreibe 1,8 Prozent. Trotz staatlicher Förderung wäre der Bausparer damit mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit ärmer, als wenn er seine 100 Euro auf ein gut verzinstes Tagesgeldkonto eingezahlt hätte. Unsinniger könnte ein staatlicher Anreiz wohl kaum sein.

Wie aber sähe es aus, wenn sich der Bausparer nach 15 Jahren dazu entscheidet, die Bausparsumme auf 51.000 Euro aufzustocken und ein Bauspardarlehen von 30.385 Euro in Anspruch zu nehmen? Laut deutscher Preisangabenverordnung bekäme er dann mit einem Effektivzins von 4,5 Prozent ein sehr günstig erscheinendes Darlehen. Der Schein trügt jedoch, denn er berücksichtigt nicht, dass der Bausparer mit einer anderen Geldanlage wahrscheinlich mehr Vermögen gebildet hätte, als mit dem mickrigen Bausparzins von 1,5 Prozent. Unterstellt man, dass der Bausparer mit einer Alternativanlage jährlich 4 Prozent Zinsen verdient hätte, dann hätte er 3.932 Euro mehr besessen. Berücksichtigt man diese entgangenen Guthabenzinsen als verdeckte Kosten, so läge der tatsächliche Effektivzins bei 7,7 Prozent. Mit großer Wahrscheinlichkeit wäre das Bausparen damit auch in diesem Fall der falsche Weg – zumal Bauspardarlehen obendrein mit dem Pferdefuss einer schnellen Tilgung und damit hohen monatlichen Belastung verbunden sind. Gerade die finanzielle Belastung ist aber die Achillesferse bei der Baufinanzierung und zwar insbesondere bei den so genannten Schwellenhaushalten.

Die geplante Ausnahmeregelung birgt somit das Risiko, dass mit dem Geld des Steuerzahlers junge Menschen in eine Sparform gelockt werden, die sich für sie am Ende als Rohrkrepierer erweisen kann. Ein ärgerliches Beispiel dafür, wie die Politik mangels detaillierter Sachkunde Lobbyisten auf den Leim gehen können. Denn natürlich kam die Idee zu der Ausnahmeregelung nicht aus der Politik selbst, sondern von den Bausparkassen.

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