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Zusatzstoffe EU-einheitlich gekennzeichnet

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Beitrag Zusatzstoffe EU-einheitlich gekennzeichnet 


Über 300 verschiedene Zusatzstoffe werden von der Lebensmittelindustrie zur Verarbeitung verwendet. Sie werden den Lebensmitteln zugesetzt, um bestimmte technologische Wirkungen, wie z.B. Färbung, Konservierung oder Eindickung zu erzielen. Zusatzstoffe werden in verschiedene Klassen eingeteilt, so gibt es beispielsweise Antioxidationsmittel, Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Schmelzsalze oder Zuckeraustauschstoffe. Die meisten von ihnen sind gesundheitlich unbedenklich – was im Übrigen auch eine Grundbedingung für die Zulassung ist. Dennoch gibt es einige Zusatzstoffe, die Allergien auslösen können, z.B. bestimmte Farbstoffe (z.B. in Süßigkeiten, Desserts, Erfrischungsgetränken) oder Schwefelsäure (z.B. in Weißwein, Kartoffelerzeugnissen, Trockenfrüchten). Ein weiteres Problem ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bremen, dass durch den häufigen Verzehr verarbeiteter und mit Aromastoffen und Geschmacksverstärkern aufgepeppter Lebensmittel das Geschmacksempfinden verfälscht wird. Schon vor Jahren hat man festgestellt, dass viele Kinder einen industriell hergestellten Erdbeerjoghurt dem selbstgemachten vorziehen. Das zugesetzte Erdbeeraroma bei den Industrieprodukten gab den Ausschlag. Das ist zwar nicht gesundheitsschädlich, aber nach Meinung der Verbraucherzentrale bedauerlich. Und häufig ist Joghurt ja nicht das einzige Lebensmittel, das regelmäßig nur in der Fertigprodukt-Variante auf den Tisch kommt. Nachspeisen, fertige Menüs, Erfrischungsgetränke oder Knabberzeug – sie alle enthalten in der Regel Aroma- und/oder Geschmacksstoffe, die im Vergleich zur Natur sehr viel intensiver sind.

Für die Kennzeichnung von Zusatzstoffen sind zwei Varianten erlaubt. Es können der Klassenname und die E-Nummer oder der Klassenname und die Bezeichnung des Zusatzstoffes erfolgen; also: entweder Konservierungsstoff E 200 oder Konservierungsstoff Sorbinsäure. Neu ist, dass auch zusammengesetzte Lebensmittel jetzt besser gekennzeichnet werden müssen. Das bedeutet, dass z.B. bei einem Fruchtjoghurt die „Fruchtzubereitung“ nicht länger ein Herstellergeheimnis ist, sondern auch hier die genaue Zusammensetzung gekennzeichnet wird.

Offensichtlich kursieren auch in Bremen immer noch dubiose Listen, die die E-Nummern in „verdächtig“, „gefährlich“ oder „krebserregend“ einteilen. Diese Listen entbehren jedoch jeder wissenschaftlichen Grundlage und gehören ins Altpapier.

Bei den Verbraucherzentralen ist der Ratgeber „Was bedeuten die E-Nummern“ erhältlich. Er enthält viel Wissenswertes zu dem Thema und listet alle in der EU zugelassenen Zusatzstoffe auf. Dazu gibt es eine gesundheitliche Bewertung sowie Symbole dazu, ob ein Stoff einen tierischen oder pflanzlichen Ursprung hat, ob er künstlich hergestellt wurde oder ob möglicherweise Gentechnologie eine Rolle bei der Herstellung gespielt haben könnte.


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